Formulare zum Download
Ab der Oberstufe (SekII) müssen benötigte Fahrkarten von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Kindern selbst beantragt und gezahlt werden.
Dazu finden Sie hier den entsprechenden Antrag: Antrag Fahrtkosten Sek II neu
Bei Bedarf (dies ist abhängig vom anrechenbaren Einkommen) kann beim Schulträger auch ein Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten gestellt werden. Diesen finden Sie hier: