Schulfahrtenkonzept der IGS-Zell
1. Pädagogische Bedeutung und allgemeine Grundsätze
- Schulfahrten sind Fahrten, mit denen Bildungs- und Erziehungsziele verbunden sind. Sie sind fester Bestandteil des Schulprogramms der Integrierten Gesamtschule Zell.
- Schulfahrten sind verbindliche Schulveranstaltungen. Für die Schüler/innen besteht daher grundsätzlich Teilnahmepflicht.
- Die Organisation und Durchführung von Schulfahrten erfolgt durch Absprache der Klassenleiter/innen auf der Grundlage dieses Fahrtenkonzeptes. Verantwortlich für die gesamte Schulfahrt sind in der Regel die Klassen- bzw. Kursleiter sowie ggf. die zuständige Stufenleitung.
- Vor dem Planungsbeginn ist bei der Schulleitung eine allgemeine Genehmigung zur Planung und Vorbereitung der Schulfahrt einzuholen.
- Bei der Vorbereitung, Planung und Nachbereitung von Schulfahrten sind die Schüler/innen so weit wie möglich zu beteiligen, damit sie verantwortliches Handeln lernen.
- Schulfahrten sind wirtschaftlich zu planen und durchzuführen. Niemand soll aus finanziellen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Fahrtenzuschüsse können in Anspruch genommen werden. In der Regel sollten sie mindestens 3 Monate im Voraus beantragt werden.
- Rechtzeitig vor Beginn der mehrtägigen Fahrten sind die Eltern auf einem Elternabend umfangreich und ausführlich über Ziele, Inhalte, Programm, Kosten und weitere Bedingungen der jeweiligen Fahrten zu unterrichten. Die Fahrtenleiter/innen sind ggf. über mögliche gesundheitliche Einschränkungen ihrer Kinder zu informieren. Die Eltern sind auf die Möglichkeit einer Reiserücktritts- und ggf. Auslandskrankenversicherung hinzuweisen.
- Für die bei Klassenfahrten anfallenden Kosten ist ein Klassenkonto einzurichten bzw. wird ein bestehendes Klassenkonto genutzt. Mögliche Zuschüsse Dritter sind ebenfalls auf dieses Konto einzuzahlen.
- Bei grobem Fehlverhalten kann die Schülerin/ der Schüler bereits im Voraus bzw. während der laufenden Schulfahrt ausgeschlossen und auf Kosten der Eltern zurück geschickt werden. Die Eltern und Schüler/innen sind vor Beginn der Schulfahrt hierüber auch schriftlich zu informieren.
- Die Klassenfahrten sind gegenüber der Klassenelternschaft nach Eingang der letzten Rechnung abzurechnen; die Belege sind bis zum Ende des Schuljahres aufzubewahren.